30-ha-Ziel

Die Nachhaltigkeitsstrategie der deutschen Bundesregierung hat zum Ziel, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu begrenzen. Vom Nationalen Rat für Nachhaltige Entwicklung wurde dieser Wert vorgeschlagen, um die begrenzte Ressource "Boden" angemessen zu schützen und den ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgeproblemen einer übermäßigen Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken. Deshalb wird die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in der amtlichen Flächenstatistik seit 2001 jährlich erhoben. Dabei kann zwar eine Abschwächung der SuV-Zunahme in den letzten Jahren festgestellt werden, aber keine Trendwende zur Erreichung dieses Ziels.