Indikator

Als Indikator (Anzeiger) gilt ein sichtbares oder empirisch fassbares quantitatives Merkmal (Kennzahl), das in Geographie, Raumordnung und Umweltforschung auf nicht unmittelbar zugängliche Raumaspekte, Begriffe oder Prozesse hinweist. Zur Operationalisierung und kartographischen Darstellung sind Indikatoren zu formalisieren und auf konkrete räumliche Bezugseinheiten auszurichten. Bei der georäumlichen Interpretation von Indikatoren werden gleichzeitig abhängige Aspekte der Raumstruktur oder raumwirksamer Prozesse gedanklich vermittelt.

In der Raum- und Stadtentwicklungspolitik haben Indikatoren die Funktion, Zielerrreichungsgrade zu messen und die Messergebnisse zu kommunizieren. Dabei spielen folgende Anforderungen eine wichtige Rolle: Zielkonformität, Aussagekraft, Verständlichkeit, räumliche Vergleichbarkeit und Praktikabilität.

Indikatoren helfen bei der Identifizierung von Fortschritten gegenüber vereinbarten Zielen. Sie signalisieren, wo Verbesserungen bzw. Verschlechterungen stattfanden und wo Handlungsbedarf besteht. Raumbezogene Indikatoren erlauben einen Vergleich zwischen verschiedenen Regionen bzw. Städten und können Lücken in vorhandenen Datenbeständen identifizieren.

Im engeren Sinne können Kennzahlen eine Indikatorfunktion nur für bestimmte Fragestellungen besitzen (Beispiel: Kennzahl "Wasserflächenanteil" mit Indikatorfunktion für das Vorkommen von Wasservögeln). Daher sowie aus pragmatischen Gründen wird im Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung nicht streng zwischen Kennzahlen und Indikatoren unterschieden.

Indikatorberechnung im IÖR-Monitor

Die Berechnung der Indikatoren erfolgt automatisiert in einem Geoinformationssystem (GIS). Die zugrundliegenden Geobasisdaten werden einer umfassenden Vorverarbeitung unterzogen. Da das ATKIS Basis-DLM nicht völlig fehlerfrei ist, können im Einzelfall auch Indikatorwerte fehlerhaft sein. Manuelle Stichproben und teilautomatische Kontrollen, ausgehend von den verwendeten Grundlagendaten, dienen der Qualitätssicherung der Ergebnisse.

Auf die Ausgabe von Indikatorwerten wird verzichtet, wenn die Werte offensichtlich unplausibel sind. Extreme Indikatorwerte bzw. Wertveränderungen werden nach Kontrolle der Geobasisdaten mit einem Hinweis gekennzeichnet (z.B. Umschlüsselung großer Flächen ohne sichtbare Nutzungsänderung). Außerdem wird auf die Veröffentlichung von Kennzahlen verzichtet, die wegen unterschiedlicher Erfassungspraxis in den einzelnen Bundesländern zu nicht gerechtfertigten Abweichungen führen würden (z. B. Anteil Flächen gemischter Nutzung in baulich geprägten Flächen).

Korrekturen an Geobasisdaten werden grundsätzlich nicht vorgenommen; allerdings werden festgestellte Unstimmigkeiten in der Regel den Landesvermessungsverwaltungen bzw. dem BKG als Datenlieferant mitgeteilt.