Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung  ist bemüht, seine Webseiten und seine mobilen Anwendungen in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung

IÖR-Monitor
URL: www.ioer-monitor.de

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Die Webanwendung ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Folgende Inhalte sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich

  • Tastaturbedienung
  • PDF Dokumente

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

  • Einige Kontrastverhältnisse liegen unter den geforderten Mindestwerten, da das Design und einige Grafiken des Projektes vor 2019 entwickelt wurden.
  • Audio-/Videoclips, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
  • Archiv-Bereiche/ältere Inhalte werden nicht mehr aktualisiert, sondern nur zu Dokumentationszwecken vorgehalten.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.12.2022 erstellt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung, nächste Prüfung im Dezember 2023.

Feedback und Kontaktangaben

Wir haben ein großes Interesse Ihnen unsere Inhalte zugänglich zu machen. Sollten Sie Mängel zur Barrierefreiheit an unseren Webseiten und mobilen Anwendungen auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel schnellstmöglich zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Kontakt am IÖR:
barrierefreiheitioer@ioer.de

 

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten und mobilen Anwendungen gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelleioer@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de